AGB

Bruns Bürocentrum GmbH
Trippeldamm 20
D-32429 Minden

Geschäftsführer: Burkhard Schulze

Telefon: 05 71 / 973891 00
Fax: 05 71 / 973891 49

E-Mail: info@bruns-buerocentrum.de

Nr. des Handelsregistereintrags: HRB 15718 beim Amtsgericht Bad Oeynhausen
Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE343720699

Zahlungs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen

I.
Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen mit unseren Kunden. Abweichende AGB sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind oder zwingendem Recht entsprechen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser nachstehenden Bedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Etwaige unwirksame Bestimmungen sind von den Vertragspartnern im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrags am besten gerecht werden, ohne dass dadurch der Vertragsinhalt wesentlich geändert wird. Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.

II.
Angebot und Auftragsbestätigung

Texte, Abbildungen und Preise in Katalogen und Prospekten sind nur als annähernd zu betrachten. Unwesentliche und/oder handelsübliche Abweichungen, die dem Käufer zumutbar sind und die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten. Unsere Angebote sind freibleibend.
Aufträge sind für uns erst dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Fehlt eine schriftliche Bestätigung, gilt die erteilte Rechnung als Auftragsbestätigung. Maßgeblich für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung.

III.
Lieferumfang, Lieferkosten, Lieferzeit, Verpackung

Verbindliche Lieferfristen können nur schriftlich vereinbart werden, wobei die Lieferfristen mit Vertragsschluss beginnen.

Falls nichts anderes vereinbart ist betragen unsere Lieferkosten 6,95€. Ab einem netto Warenwert von 59,-€ liefern wir versandkostenfrei.

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn der Besteller erforderliche und/oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, z. B. Streik oder Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre liegen, z. B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Energiemangel, etc. Zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist führen auch vom Käufer veranlasste Änderungen der zu liefernden Ware. Bei einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten auf Grund der vorgenannten, nicht in unserer Sphäre liegenden Gründe, können wir vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben unberührt. Die Versandart bleibt uns überlassen. Wir sind nicht verpflichtet, den billigsten Versand zu wählen. Rollgeld am Empfangsort geht zu Lasten des Empfängers. Soweit Teillieferungen dem Besteller zumutbar sind, bleiben diese vorbehalten.
Hinsichtlich der Untersuchungs- und Rügepflichten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Besteller ist im Rahmen des ihm Zumutbaren verpflichtet, eine Mehr- oder Mindermenge der Auflage bis zu 10 % anzuerkennen.

IV.
Preise und Zahlungen

Die Preise verstehen sich ab Lager ohne Verpackung in Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, welche in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird. Im Zweifel kommt der am Tage der Lieferung als maßgeblich anzusehende handelsübliche Verkaufspreis zur Berechnung. Bei Preis- oder Kostenerhöhungen zwischen Vertragsschluss und Lieferung sind wir berechtigt, die Preise angemessen anzuheben, es sei denn, die Lieferung erfolgt bei einem Nichthandelsgeschäft innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss. Nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Bestellers sowie zusätzliche, nicht in der Auftragsbestätigung bezeichnete Arbeiten und Waren werden gesondert berechnet. Falls nichts anderes vereinbart ist sind unsere Rechnungen innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar. Zahlbar sofort netto ohne Abzug sind Rechnungen unter 15,00 € sowie Miete oder Leihgebühren und reine Dienstleistungen für Software, z. B. Programmierarbeiten, sowie Organisationen und All-ln-Preise für Kopierverträge. Dasselbe gilt für Rechnungen bezüglich vorgenommener Reparaturen.

Im Fall des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % (gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 %) über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen.

Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. Kommt der Besteller mit einem nicht unerheblichen Teil der Zahlung in Verzug oder gehen seine Schecks oder Wechsel zu Protest oder entfallen die Voraussetzungen für eine Kreditgewährung, so werden unsere sämtlichen Forderungen gegen ihn zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Teillieferungen sind wir in diesem Fall zur Verweigerung aus dem Auftrag noch zu liefernder Waren ohne Schadensersatzpflicht berechtigt.

Verschlechtert sich die Vermögenslage des Bestellers nach Vertragsschluss erheblich oder wird eine schlechte Vermögenslage erst nach Vertragsschluss erkennbar, so sind wir im Fall der Gefährdung der Gegenleistung berechtigt, noch nicht ausgefüllte Lieferungen zu verweigern bzw. angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Erfolgen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen nicht innerhalb angemessener Frist, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

Der Besteller kann nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

V.
Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.

Im Rechtsverkehr mit Kaufleuten gilt der Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung erfüllt sind.

Zur Weiterveräußerung ist der Besteller nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt, wobei er seine Forderung aus der Weiterveräußerung bereits jetzt an uns abtritt. Wir nehmen diese Abtretung an. Die Befugnis zur Weiterveräußerung kann von uns widerrufen werden, falls der Besteller seinen Vertragspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Der Besteller ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Einwirkungen Dritter auf diese Waren, insbesondere Pfändungen, sind uns unverzüglich anzuzeigen.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die gesamte neue Sache, falls die von uns gelieferte Ware vom Besteller be- oder verarbeitet wurde. Der Besteller erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der von uns gelieferten Ware entspricht. Für den Fall, dass der Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, sind wir verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben. Dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

VI.
Sachmängelhaftung

Mängelansprüche des kaufmännischen Bestellers kommen nur in Betracht, wenn dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB bezüglich jeglicher Abweichung nachgekommen ist; Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Werktagen – wegen verborgener Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung – bei uns eingehen. Unterlässt der kaufmännische Besteller diese Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Für den Verkauf neu hergestellter Sachen beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr. Sie beträgt 2 Jahre, wenn der Besteller Verbraucher ist. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt beim Verkauf gebrauchter Sachen 1 Jahr, wenn der Besteller Verbraucher ist, im Übrigen erfolgt der Verkauf gebrauchter Sachen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Bei Mangelhaftigkeit der Ware kann der Besteller primär Nacherfüllung gemäß § 439 BGB verlangen. Ist der Besteller kein Verbraucher, haben wir das Wahlrecht zwischen der Beseitigung des Mangels und der Lieferung einer mangelfreien Sache. Hat der Besteller die erhaltene Ware montiert und macht er im Anschluss Mängelansprüche geltend, so haften wir nur, wenn die Montage fachkundig erfolgte. Hierfür trägt der Besteller die Darlegungs- und Beweislast.

Für die Verjährung von Ansprüchen auf Grund der Mangelhaftigkeit einer Werkleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Verlangt der Besteller Nacherfüllung, so haben wir auch hier das Wahlrecht, den Mangel zu beseitigen oder ein neues Werk herzustellen.

Auf Schadensersatz haften wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Ansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen.

Wird uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet, haften wir nur auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Eine Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, scheidet aus, es sei denn, es handelt sich um Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die aus einer von uns begangenen fahrlässigen Pflichtverletzung oder eine vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

VII.
Unternehmerrückgriff

Sollte der Besteller eine verkaufte neu hergestellte Sache im Rahmen seines gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher weiterverkaufen und sollte er diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen müssen oder sollte der Verbraucher den Kaufpreis gemindert haben, so bedarf es für die Geltendmachung der Mängelansprüche des Bestellers keiner Fristsetzung. Der Besteller kann beim Verkauf einer neu hergestellten Sache von uns Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits bei Übergang der Gefahr auf den Besteller vorhanden war.

Der Besteller hat im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs keinen Anspruch auf Schadensersatz.

VIII.
Schlussbestimmungen

Sofern der Besteller Kaufmann im Sinne des HGB ist, ist Erfüllungsort Minden/Westfalen, sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen ebenfalls Minden/Westfalen. Wir sind berechtigt, den Besteller, sofern er Kaufmann im Sinne des HGB ist, auch am Gerichtsort seines Sitzes oder seiner Niederlassung zu verklagen.

Vorstehende Bedingungen gelten gleichzeitig als Rahmen für die ergänzenden Bedingungen unserer Abteilung Datentechnik und Händler-Vereinbarungen.

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Stand: 17. Januar 2024

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