Elektronische Zeiterfassung jetzt Pflicht

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am 14.05.2019 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

In vielen Büros galt bis vor kurzem noch die Vertrauensarbeitszeit oder eine informelle Zeiterfassung mittels Excel-Tabelle. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind Unternehmen in Deutschland jedoch verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Das ist etwa möglich, indem Angestellte ihre tägliche Arbeitszeit und ihre täglichen Arbeitspausen mittels Zeiterfassungsgerät, online oder in eine App eintragen. Es muss also nicht unbedingt die Stechuhr sein.

Arbeitgeber in der EU haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden. Über die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter genau Buch zu führen, soll ihnen helfen, diese Pflicht einzuhalten,

Viele Unternehmen fragen sich nun also, wie sollen wir eine elektronische Zeiterfassung einführen.

Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wie bereits erwähnt muss es nicht unbedingt die „alte“, aufwändige Stechuhr sein. Es gibt mittlerweile digitale Zeiterfassungssysteme in vielen verschiedenen Ausführungen zu ansprechenden Preisen. Ob mit Ausweis/Karten-, Schlüsselanhänger- oder Fingerabdruck-Kennung bleibt hierbei Ihnen überlassen. Außerdem erstellen Sie mit der dazugehörigen PC-Software ganz einfach Berichte oder die Personalplanung.

Um Ihnen einen besseren Eindruck des Systems vermitteln zu können, schauen Sie doch einmal in dieses kurze Video.

Bei Fragen steht Ihnen das Team vom Bruns Bürocentrum unter (0571) 882 75 gerne zur Verfügung.

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